Freiwilliges Soziales Jahr nach 14c und ADiA - Anderer Dienst im Ausland als Zivildienstersatz
Wichtiger Hinweis zum FSJ nach §14 c ZDG und zu ADiA
Das Bundeskabinett hat im Dezember 2010 die Aussetzung der Wehrpflicht ab Juli 2011 beschlossen. Auch wenn diese Entscheidung noch von Bundesrat und Bundestag bestätigt und verabschiedet werden muss, gehen wir davon aus, dass die Aussetzung kommt. Dies bedeutet, dass wir ab Sommer 2011 keinen Zivildienstersatz im Ausland mehr anbieten und wir somit keine Entsendungen mehr im FSJ 14c und ADiA anbieten können. Wir ermuntern jedoch alle Interessierten, sich über unsere Seiten zum Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (IJFD) zu informieren. Hierüber können sich sowohl Männer wie Frauen bis zu einem Alter von 25 Jahren für ein Freiwilligenjahr im Ausland bewerben und eine Teilförderung erhalten.

