Freiwilligendienst im Ausland als Zivildienstersatz
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ADiA und FSJ im Ausland als Zivildienstersatz
Wichtiger Hinweis zum FSJ nach §14 c ZDG
Die angegebenen Informationen bezüglich des FSJ im Ausland nach § 14c Zivildienstgesetz (ZDG) basieren auf der derzeit gültigen Rechtsgrundlage. Vor dem Hintergrund der sich mit dem Regierungswechsel 2009 verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten diese Angaben jedoch nur unter Vorbehalt (die Gesetzesgrundlage für die Entsendung nach § 14c ZDG wird voraussichtlich bereits ab Mai 2010 geändert).
Leider sind derzeit keine Details hinsichtlich der geplanten Änderungen und seiner Auswirkungen bekannt.
Wir möchten Interessierte ungeachtet dessen dennoch zu einer Bewerbung für einen Freiwilligendienst im Ausland als Zivildienstersatz ermutigen. Auch im Falle eines Wegfalls des FSJ 14c beabsichtigen wir eine Entsendung über den Anderen Dienst im Ausland (ADiA) nach § 14b ZDG zu ermöglichen. Genauere Informationen zu den Programmbedingungen geben wir zeitnah bekannt.
Zwei Programme für Kriegsdienstverweigerer: FSJ im Ausland und ADiA
Der ICJA ist anerkannter Träger für den Zivildienstersatz im Ausland. Dies geht auf zwei verschiedenen Wegen. Einmal als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) nach §14c Zivildienstgesetz und einmal als Anderer Dienst im Ausland (ADiA) nach § 14b Zivildienstgesetz. Beide Programme sind formal und rechtlich kein Zivildienst, sondern nur ein Zivildienstersatz.
Die Programme haben jeweils etwas andere Richtlinien mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist, dass der ADiA über das weltwärts Programm finanziert wird und daher nur in Ländern, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als „Entwicklungsländer“ festgelegt worden sind möglich ist.
Beide Programme sind für die Teilnehmer grundsätzlich kostenfrei! Jedoch erwarten wir von ihnen, dass sie einen Förderkreis aufbauen. Zum einen, um zu helfen die entstehenden Kosten aufzufangen, zum anderen, um die Idee des Austausches einem größeren Kreis bekannt zu machen.
Das FSJ-Programm gibt es beim ICJA schon seit 2004. Die ersten ADiA Freiwilligen sind hingegen erst 2008 ausgereist. Durch die Präsenz des weltwärts-Programms in der medialen Öffentlichkeit gibt es im Moment eine höhere Nachfrage für den ADiA als für das FSJ. Ein ADiA-Platz hängt allerdings von der Anerkennung des BMZ und des BMFSJ ab und ist daher mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden, der Zeit in Anspruch nimmt. Unser Ziel ist es, allen Freiwilligen die ihren Zivildienstersatz in weltwärts-Ländern absolvieren einen ADiA-Platz zur Verfügung zu stellen.
Vergleich von FSJ 14c und ADiA in der Übersicht
| Freiwilliges Soziales Jahr (§ 14 c ZDG) | Anderer Dienst im Ausland (§14 b ZDG) | |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | 35-38,5h/Woche | 35-38h/Woche |
| Alter | 18-22 | 18-22 |
| Finanzierung | Zuschuss vom Bundesamt für Zivildienst | Gefördert vom BMZ (weltwärts) |
| Förderkreis | bis 300 Euro monatlich | bis 150 Euro monatlich |
| Flugkosten | werden nicht übernommen | werden übernommen |
| Anreisekosten zu Seminaren | werden übernommen | werden übernommen |
| Taschengeld | 130 Euro / Monat | 100 Euro / Monat |
| Länder | fast alle Länder die ICJA anbietet sind möglich | nur sogenannte „Entwicklungsländer“ (Liste derOECD) sind möglich, d.h. Europa, USA, Neuseeland und Taiwan sind ausgeschlossen |
| Projekte | können relativ flexibel gewählt werden, Projektwechsel sind in Ausnahmefällen möglich | müssen vorher vom BMZ und vom BMFSJ genehmigt werden, daher stehen nur bestimmteProjekte zur Auswahl, Projektwechsel sind in der Regel nicht möglich |
| Unterkunft und Verpflegung | in Gastfamilien oder in Wohnsituationen im Projekt in Gastfamilien oder in Wohnsituationen im Projekt | in Gastfamilien oder in Wohnsituationen im Projekt in Gastfamilien oder in Wohnsituationen im Projekt |
| Bildungstage | 25 | 25 |
| Urlaubstage | 26 | 24 |
| Status | Arbeitnehmer beim ICJA, inkl. Sozialversicherung | weltwärts-Freiwilliger |
| Versicherung | Gesetzliche Krankenversicherung, Zusatzkrankenversicherung fürs Ausland, Unfall und Haftpflichtversicherung, Sozialversicherung (Renten, Arbeitslosen, Pflege) | Auslandskrankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung |
| An- und Rückreise | Ausreise: Direkt im Anschluss an das Vorbereitungsseminar; Rückreise: Direkt zum Auswertungsseminar | Ausreise und Rückreisezeitpunkte variieren je nach Gastland |
Unterbringung und Betreuung im Gastland
Während deines Freiwilligendienstes wirst du - sowohl im FSJ-Programm als auch bei einem Anderen Dienst im Ausland - von unserem jeweiligen Partnerkomitee vor Ort betreut und begleitet. Das Partnerkomitee wählt vor deiner Ankunft im Gastland anhand deiner Präferenzen ein Einsatzprojekt und eine Wohnsituation für dich aus. Der internationale Partner findet Mentoren, die dir, vor allem zu Beginn des Freiwilligendienstes, zur Seite stehen und dir eine Einführung in die neue Kultur geben sollen. Ansonsten ist unser Partnerkomitee für alle organisatorischen Dinge während des Auslandsjahres zuständig. Dazu gehört auch das Seminarprogramm. Auf diesen Seminaren treffen sich junge Menschen aus allen Teilen der Welt, die am Austauschprogramm des Netzwerks von ICYE teilnehmen. Durch die gemeinsam verbrachte Zeit und das gemeinsame Erleben entstehen wichtige Freundschaften, die während des Jahres im Ausland Unterstützung bieten können und oft über die Zeit des Freiwilligendienstes hinaus bestehen bleiben.
So bewerbe ich mich für einen Freiwilligendienst im Ausland als Zivildienstersatz
Für das FSJ-Programm und den Anderen Dienst im Ausland gelten dieselben Bewerbungsfristen. Diese findest du auf der ersten Seite des Online-Formulars für die Bewerbung. Innerhalb dieser Frist muss das Formular ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen vollständig hochgeladen werden.
Selbstverständlich musst du, um am Zivildienstersatz im FSJ- oder ADiA Programm teilnehmen zu können, auch als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sein.
