Anderer Dienst im Ausland (ADiA) als Zivildienstersatz
Wer kann einen Anderen Dienst im Ausland absolvieren?
Eine Möglichkeit seine Zivildienstpflicht zu erfüllen, ist der Andere Dienst im Ausland (ADiA) nach § 14b Zivildienstgesetz. Auf dieser Seite kannst du herausfinden, ob dieses Programm für dich in Frage kommt und was es im Einzelnen zu beachten gibt.
Teilnahmeberechtigt sind junge Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren, die für den Wehrdienst tauglich befunden wurden sowie über eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verfügen.
Der ADiA ist beim ICJA an das Programm weltwärts gekoppelt. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Voraussetzungen, die grundsätzlich für einen Zivildienstersatz im Ausland, z.B. im Programm FSJ 14c, erfüllt sein müssen, auch die Bedingungen für den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst des BMZ einzuhalten sind. Dadurch ergeben sich für das Programm ADiA einige Besonderheiten, über die man sich vor der Bewerbung für den Anderen Dienst bewusst werden sollte. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte dazu erläutert.
Programmländer und Einsatzstellen
Für einen Anderen Dienst im Ausland kommen grundsätzlich alle Länder in Frage, die der ICJA auch für den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts anbietet. Eine Auflistung der aktuell angebotenen Länder findet man auf der Seite Länder und Projekte.
Die Einsatzstellen, in denen ein Anderer Dienst im Ausland mit dem ICJA absolviert werden können, sind im Grunde die gleichen, die in den jeweiligen Programmländern auch für unsere anderen Programme zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Projekte im sozialen Bereich, es gibt aber auch einige Einsatzstellen mit ökologischen und politischen Schwerpunkten: ob Arbeit mit Straßenkindern in Lateinamerika, in einer Schule in Indien oder in einem Waisenprojekt in einem unserer afrikanischen Partnerländer - es gibt eine große Vielfalt verschiedener Einsatzstellen und immer wieder können wir neue Projekte für eine Kooperation gewinnen. Einige exemplarisch aufgeführte Einsatzmöglichkeiten findet man unter Projektbeispiele
oder in den Berichten und Blogs unserer aktuellen und ehemaligen Freiwilligen auf der Seite Freiwillige berichten
Auch die Aufgrund der Tatsache, dass ADiA-Einsatzstellen sowohl vom weltwärts-Sekretariat als auch vom für den Zivildienst zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) genehmigt werden müssen, kann es vorkommen, dass nicht zu jedem Zeitpunkt in allen Ländern ein ADiA-Platz zur Verfügung steht. Genaue Informationen können in der Geschäftsstelle des ICJA erfragt werden.
ADiA und "weltwärts"
An einen Freiwilligendienst im weltwärts-Programm hat das zuständige Sekretariat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bestimmte Bedingungen geknüpft. Da man als ADiA-Teilnehmer beim ICJA auch weltwärts-Freiwilliger ist, gelten die Voraussetzungen natürlich auch für den Anderen Dienst im Ausland. Diese sind u. a.
- Hauptschul- oder Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
- Interesse am Thema Entwicklungszusammenarbeit und an den kulturellen und sozialen Verhältnissen in sog. Entwicklungsländern
- Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit in einem Projekt im Gastland
- Bereitschaft zur Teilnahme am pädagogischen Begleitprogramm (25 Tage)
- gute Grundkenntnisse einer im Gastland gesprochenen Sprache
Auch ein entwicklungspolitisches Engagement nach Beendigung des Freiwilligeneinsatzes wird durch das BMZ ausdrücklich gewünscht und gefördert.
Über diese individuellen Voraussetzungen hinaus müssen Einsatzstellen, um für einen Anderen Dienst im Ausland zugelassen werden, durch das weltwärts-Sekretariat anerkannt sein.
Ausführliche Informationen zum entwicklungspolitischen Freiwilligendienst findet man unterwww.weltwaerts.de
und bei
Pädagogisches Begleitprogramm
Wer an einem Anderen Dienst im Ausland teilnimmt, verpflichtet sich damit auch, die begleitenden Seminare zu besuchen. Es gibt insgesamt 25 Bildungstage vor, während und nach dem Freiwilligendienst. Diese teilen sich folgendermaßen auf:
- Vorbereitungsseminare in Deutschland vor der Ausreise
- Einführungsseminar nach der Ankunft im Gastland + Sprachkurs
- Zwischenauswertung im Gastland nach ca. der Hälfte der Dienstzeit
- Endauswertung im Gastland vor der Abreise
- Rückkehrseminar in Deutschland nach Beendigung des Freiwilligendienstes
Die Seminare in Deutschland werden von ICJA organisiert und sowohl von pädagogischen Fachkräften als auch von ehemaligen Programmteilnehmenden, die sich ehrenamtlich engagieren und ihre Erfahrungen weitergeben, durchgeführt.
Im Gastland sind unsere internationalen Partnerorganisationen für die Durchführung des Begleitprogramms verantwortlich. Bei den Seminaren dort kommen internationale Frewillige aus allen Teilen der Welt zusammen, die im jeweiligen Zeitraum einen Freiwilligendienst im Rahmen der Programme unseres Dachverbands International Cultural Youth Exchange leisten. Dadurch erhält der Freiwilligendienst mit dem ICJA noch eine weitere internationale Komponente: so kann man beispielsweise in Ghana auch Freiwillige aus Frankreich und Island kennen lernen oder in Ecuador Freundschaften schließen mit jungen Frauen und Männern aus Italien, Mexiko oder der Schweiz.
Finanzierung des Anderen Dienstes im Ausland
Teilnehmer im ADiA-Programm sind, wie bereits erwähnt, gleichzeitig auch Teilnehmer im entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts. ADiA-Freiwillige werden dementsprechend auch wie weltwärts-Teilnehmende mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Bevor das Programm "weltwärts" existierte, war der ICJA auf Teilnahmebeiträge von den ausreisenden Freiwilligen angewiesen. Diese entfallen jetzt weitestgehend. Damals wie heute macht ein kleiner Teil der Eigenmittel des ICJA Spenden von Mitgliedern und Freunden des ICJA aus.
Bei dem Einsatz im Ausland mit dem ICJA entstehen Kosten für die Organisation, Begleitseminare, Versicherung, An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung, Taschengeld und anderes. 75 Prozent der anfallenden Kosten (bis zu 580 Euro pro Dienstmonat) trägt das (BMZ), die übrigbleibenden 25 Prozent der Kosten trägt der ICJA. Die Mitgliedsbeiträge und Einzelspenden können aber nur einen sehr kleinen Teil der anfallenden Beträge abdecken, die gesamten verbleibenden Kosten für den Freiwilligendienst können damit nicht bestritten werden. Diese Kosten können z. B. über Beiträge des Förderkreises der Freiwilligen finanziert werden. Daher würde sich der ICJA über den Aufbau eines Förderkreises sehr freuen.
Was ist ein Förderkreis?
Ziel beim Aufbau eines Förderkreises ist es, eine Gruppe von Menschen zu finden, die deinen Freiwilligendienst mit monatlich bis zu 150 Euro unterstützen. Rechnerisch kann das bedeuten, etwa 10 fördernde Personen/Institutionen zu finden, die 15 Euro oder mehr pro Monat aufbringen. Neben der Mitfinanzierung deines "weltwärts"-Einsatzes erfüllt der Förderkreis aber noch eine andere wichtige Funktion: Im Förderkreis finden sich Menschen zusammen, die am Einsatz, dem Gastland und der ICJA-Arbeit Interesse haben. Auch die Idee vom freiwilligen Engagement im Ausland wird weiter verbreitet. Und so bleiben die Erlebnisse im Gastland nicht allein bei dir, sondern erreichen eine große Anzahl von Menschen. Wer weiß, vielleicht findet dein Engagement sogar den einen oder anderen Nachahmer. Auf jeden Fall erfahren viele Menschen davon, dass du es wichtig findest, einen Beitrag vor Ort, in einem Entwicklungsland zu leisten.
Bewerbungsinformationen
Um sich für einen Anderen Dienst im Ausland beim ICJA zu bewerben, muss das Online-Bewerbungsformular auf dieser Homepage ausgefüllt und die notwendigen Dokumente (Nachweis für ehrenamtliches Engagement sowie 2 Referenzschreiben) an uns gesendet werden. Erläuterungen zum Formular und die Dokumentvorlagen findet man im Bewerbungsbereich, die Bewerbungsfristen für den nächsten Ausreisetermin erfährt man unter News.
