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14.07.10 13:46

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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland als Zivilidienstersatz nach §14c ZDG

 

 

 

Wichtiger Hinweis zum FSJ nach §14 c ZDG

Die angegebenen Informationen bezüglich des FSJ im Ausland nach § 14c Zivildienstgesetz (ZDG) basieren auf der derzeit gültigen Rechtsgrundlage. Vor dem Hintergrund der sich mit dem Regierungswechsel 2009 verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten diese Angaben jedoch nur unter Vorbehalt (die Gesetzesgrundlage für die Entsendung nach § 14c ZDG wird voraussichtlich bereits ab Mai 2010 geändert).
Leider sind derzeit keine Details hinsichtlich der geplanten Änderungen und seiner Auswirkungen bekannt.
Wir möchten Interessierte ungeachtet dessen dennoch zu einer Bewerbung für einen Freiwilligendienst im Ausland als Zivildienstersatz ermutigen. Auch im Falle eines Wegfalls des FSJ 14c beabsichtigen wir eine Entsendung über den Anderen Dienst im Ausland (ADiA) nach § 14b ZDG zu ermöglichen. Genauere Informationen zu den Programmbedingungen geben wir zeitnah bekannt.

 

Wie wird das FSJ im Ausland finanziert?

Bei deinem FSJ im Ausland als Zivildienstersatz mit dem ICJA entstehen Kosten in Höhe von etwa 8.500 Euro. Diese Kosten trägt zum Teil das Projekt, in dem du arbeitest, größtenteils aber der ICJA. Die Kosten für ein FSJ sind im Vergleich zu den Kosten eines herkömmlichen ICJA-Freiwilligendienstes oder des weltwärts-Programms höher, da der ICJA Sozialabgaben für dich leisten muss (Renten-, Kranken, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Woher bekommt der ICJA das Geld dafür? Der Freiwilligendienst wird etwa zu 60% aus Zuschüssen vom Bund finanziert (vom Bundesamt für Zivildienst). Der andere Teil, etwa 40% der anfallenden Kosten, muss über Spenden des Förderkreises der Freiwilligen finanziert werden. Eine Eigenbeteiligung der Teilnehmenden ist für das FSJ im Ausland nicht gestattet. 

Was ist ein Förderkreis und warum ist er notwendig?

Ziel beim Aufbau eines Förderkreises für das FSJ 14c-Programm ist es, eine Gruppe von Menschen zu finden, die deinen Freiwilligendienst mit monatlich 300 Euro fördern. Idealtypisch bedeutet dies mindestens 15 Förderer zu finden, die je 20 Euro pro Monat aufbringen. Mehr Förderer oder höhere Summen sind willkommen. Sollte die Anzahl von 15 Förderern nicht erreicht werden, ist entscheidend, dass monatlich mindestens 300 Euro zusammenkommen. Die Mindestzahl von Förderern sollte jedoch 10 nicht unterschreiten. Wenn euch diese Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen, dann solltet ihr mit bedenken, dass ihr von uns ein monatliches Taschengeld in Höhe von 130 Euro erhaltet. Außerdem wird während eures Dienstes im Ausland weiter Kindergeld gezahlt. Neben der nicht unerheblichen Mitfinanzierung deines FSJ im Ausland als Zivildienstersatz erfüllt der Förderkreis aber noch eine wichtige andere Funktion: Im Förderkreis finden sich Menschen zusammen, die an deiner Freiwilligenzeit und der ICJA-Arbeit Interesse haben. Damit ist der Förderkreis für dich neben anderen Freiwilligen, den Partnern im Projekt, den Hauptamtlichen von ICJA, Freunden und Familie zu Hause ein möglicher Gesprächspartner ganz eigener Qualität. Neben dem finanziellen Beitrag, den der Förderkreis leistet, regt er zudem durch Anteilnahme an dem, was du als Freiwilliger erleben wirst, deine persönliche Auseinandersetzung mit den neuen Erfahrungen und deine Weiterentwicklung an. Der Aufbau eines Förderkreises bedeutet sicherlich für manchen, eine hohe Schwelle zu überwinden: Du musst Menschen ansprechen und sie für dein Anliegen gewinnen. Mancher scheut sich vielleicht davor, weil es so aussieht, als würde er um Geld betteln. Aber der Freiwilligendienst ist keine Urlaubsreise, ist vom Sinn und Inhalt her mehr als privates Vergnügen oder Abenteuer. Er ist auch ein Dienst an der Gesellschaft. In deinem Lebensbereich wird es Menschen geben, die diesen Freiwilligendienst sinnvoll finden und auch unterstützen möchten: Verwandte, Freunde, Lehrer, manchmal auch ganze Schulen, Pfarrer und Kirchengemeinden, Gruppen, in denen ihr mitarbeitet, Lokalpolitiker oder -Medien und so weiter. Ziel ist, dass etwa drei Monate vor deinem Dienstbeginn der erste monatliche Förderbeitrag für deinen Freiwilligendienst zusammenkommt. Mit diesem Geld wird dann zumindest ein Teil der Kosten, für die der ICJA in Vorleistung tritt, abgefedert. Denn der erste Zuschuss vom Bundesamt für Zivildienst erreicht uns frühestens drei Monate nach deiner Ausreise.