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News
24.01.12 12:50

Fortbildungsprogramm 2012: Teamer/innenschulung für Fortgeschrittene im Frühjahr

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24.01.12 12:12

ICJA Fortbildungsprogramm 2012: Jetzt anmelden für die Einstiegsschulungen für Teamer/innen!

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24.01.12 12:00

Fortbildung für erfahrene Teamer/innen im Herbst:

Themenschwerpunkte Globalisierung und Welthandel

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Soziale Netzwerke

 

 

Das wichtigste an einem Verein sind seine Mitglieder!

 

 

 

Der ICJA ist ein Verein, der sich auf ehrenamtliche Arbeit stützt.

Die Arbeit des ICJA kann mit den Worten "Freiwillige für Freiwillige" beschrieben werden. Die weltweiten Freiwilligendiensteinsätze, die der ICJA anbietet, werden von einer Struktur getragen, die selbst aus Freiwilligen besteht und in der Form eines Vereins (in der Mitgliederversammlung) organisiert ist.

Der ICJA ist dementsprechend kein profitorientiertes Unternehmen, sondern ein gemeinnütziger Verein, dem jede Person beitreten kann, die die Ziele des ICJA unterstützenswert findet. Die Gemeinnützigkeit des ICJA ist anerkannt, wodurch er in der Lage ist, Spendenbescheinigungen auszustellen.

In diesem Zusammenhang ist interessant anzumerken, dass der ICJA bundesweit als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG, anerkannter Träger für die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Ausland (§14c ZDG) und auch Durchführungsorganisation des Europäischen Freiwilligendienstes ist.

Weiterhin ist der ICJA in verschiedene Netzwerke eingebunden.

Jährlich findet eine Mitgliederversammlung (MV) statt. Dort wählen die Mitglieder ihre Delegierten für die Delegiertenversammlung (DV). Diese werden für die Dauer von zwei Jahren benannt. Es gibt maximal 20 Delegierte. Die DV tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Ihre Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Behandlung von Grundsatzfragen und Richtlinien für die Arbeit des Vereins
  • Wahl des Vorstands
  • Beschlussfassung über den Haushaltsplan

Der Vorstand besteht aus 4 Personen, trifft sich mehrmals jährlich und leitet die Arbeit des Vereins im Auftrag der DV. Er setzt sich aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der SchatzmeisterIn und einem/r BeisitzerIn zusammen. Er wird für jeweils 2 Jahre gewählt.